Grundsätzlich existieren vier Möglichkeiten, um einen Hund in der Heimtierdatenbank zu melden:
· Die Halterin/Der Halter selbst führt die Meldung online durch: dazu benötigt man eine
aktivierte Bürgerkarte (per E-Card oder Handy) und eine gültige E-Mail-Adresse. Bei Verwendung der E-Card wird ein Kartenlesegerät benötigt. Der Einstieg
erfolgtüber http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at. Diese Meldung ist kostenlos und Sie haben die Möglichkeit, jegliche Änderungen Ihrer Daten selbst vorzunehmen.
· Die Tierärztin/Der Tierarzt, die/der die Kennzeichnung vorgenommen hat, kann im Auftrag der
Halterin/des Halters auch die Meldung vornehmen. Dies erfolgt über eine der privaten Datenbanken. Diese Variante ist kostenpflichtig.
Die Halterin/Der Halter kann die Daten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde melden, die dann die Registrierung vornimmt. Die
Bezirksverwaltungsbehörden können dafür Gebühren einheben. Es kann sich auch lohnen, bei ihrer Gemeinde nachzufragen,· denn
viele Gemeinden haben ebenfalls einen Zugang zur Heimtierdatenbank erhalten.
· Des Weiteren kann die Meldung über sonstige Meldestellen erfolgen – dies kann unter Umständen
auch ein Tierheim sein, welches seine Hunde bei der Aufnahme und Abgabe selbst meldet oder eine andere private Datenbank, die auch eine § 24a Meldung gemäß Tierschutzgesetz
durchführt.
Bei einer Registrierung oder einem Besitzwechsel erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Diese Registrierungsnummer ist die Bestätigung für
eine erfolgreiche Meldung. Bestehen Sie auf die Bekanntgabe der Registrierungsnummer bei der gewählten Meldestelle!